Institut für Hochschulrecht

Direktor René Schneider

Institute for University Law, est. 1993
Schneider  Institute  Breul 16  48143 Münster  Germany


Was darf der AStA?

Von René Schneider
in: DUZ 15-16/1996, S. 13

Einige große Zeitungen hatten von einer "Klagewelle" gegen die Studentenvertretungen in Nordrhein-Westfalen gesprochen (F.A.Z. vom 5. Juli 1996, Süddeutsche Zeitung vom 15. Juni 1996). Auch die DUZ 11/96 hatte auf S. 19 "mehr schlecht als recht" berichtet. Worum geht es wirklich?

Der Allgemeine Studentenausschuß (AStA) ist das ausführende Organ oder Verwaltungsorgan der verfaßten Studentenschaft einer Hochschule. Wer in Nordrhein-Westfalen studiert, wird automatisch beitragspflichtiges Mitglied der Studentenschaft. Diese hat gemäß Paragraph 71 II 2 UG die folgenden Aufgaben:

1. Die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu vertreten;
2. hochschulpolitische Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen;
3. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
4. kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
5. den Studentensport zu fördern;
6. überörtliche und internationale Studenbenbeziehungen zu pflegen.

Aus dem Zwang zur Mitgliedschaft in der Studentenschaft folgt, daß diese ihre Aufgaben parteipolitisch neutral erfüllen und schwarze, rote, grüne oder andere Meinungen überhaupt nicht vertreten darf. Gemäß Paragraph 71 III 2 UG vollzieht sich eine "über die Aufgaben der Studentenschaft hinausgehende allgemeinpolitische Willensbildung" nämlich in den - privaten - "studentischen Vereinigungen an der Hochschule" und keinesfalls im politisch neutralen AStA!

Wenn die unfreiwilligen Mitglieder der Studentenschaft in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 I GG nicht verletzt werden sollen, müssen alle Äußerungen oder tatsächlichen Handlungen der Studentenschaft "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" (OVG NW, Beschluß vom 6. September 1994, 25 B 1507/94 = DVBl. 1995, 433 = KMK-HSchR/NF 31J Nr. 7 = NVwZ-RR 1995, 278 = NWVBl. 1995, 135) sein. Nach diesem Muster ergingen einstweilige Anordnungen auch gegen die Studentenschaften in Bonn (VG Köln, 6 L 28/96) und Wuppertal (VG Düsseldorf, 15 L 781/96). Weitere Verfahren (auch in anderen Bundesländern) befinden sich in Vorbereitung. Tragende Gründe der bisherigen Entscheidungen waren keineswegs die von Grimberg (DUZ 11/96, S. 19) in den Vordergrund gerückten Details am Rande.

In Münster hatte die Studentenschaft unter dem Titel "Wie ich mal bei der RAF war" die Opfer der Terroristen verhöhnt und Sympathiewerbung für die RAF betrieben. Als das herauskam, berief der AStA sich auf die Kunstfreiheit für eine mißverstandene Satire. Auch ein Interview mit einem Sympathisanten der kurdischen PKK hätte in der Zeitung der Studentenschaft nicht erscheinen dürfen. In Bonn waren es vor allem Äußerungen gegen die Atomindustrie und für einen in den USA verurteilten Polizistenmörder, die nicht "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" waren und deshalb nicht alle Studenten in ihrer Eigenschaft als Studenten gruppenspezifisch repräsentierten. In Wuppertal waren eine "Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär", "Aktionen des Ökologiereferates gegen die französischen Atomversuche sowie des Antifaschismus-Referates gegen die Aufhebung des Abschiebestopps in NRW" usw. nicht "spezifisch und unmittelbar hochschulbezogen" und in dem anschließenden Urteilsverfahren wird das Gericht sehr genau prüfen, ob z. B. die Einrichtung eines "Autonomen Schwulenreferates" die gruppenspezifischen Interessen aller Mitglieder der Studentenschaft in ihrer Eigenschaft als Studenten berührt oder ob Sexualität eine private Angelegenheit der Individuen ist.

Unter Kennern der Materie besteht Einigkeit, daß ein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Wer sich an der Hochschule allgemeinpolitisch äußern will, muß dies privat im Rahmen der freiwilligen Vereinigungen und nicht im AStA unternehmen. Der AStA hat andere Aufgaben, die aber sträflich vernachläßigt werden. Während der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Rahmen eines gescheiterten Versuches, das UG zu ändern (Landtag NW, Ausschußprotokoll 11/1593) sagte Professor Habetha für die Landesrektorenkonferenz, daß nach seinem Eindruck "die Aufgaben der Studentenschaft reichlich sind, so daß eigentlich gar kein Platz für die Studenten, die ja nebenbei noch studieren, ist, sich noch mit allen möglichen Sachen zu befassen"!


"Die Risiken des Allgemeinen Politischen Mandats sind doch heute eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Gewalt, Eskalation, Ausländerpolitik, Terrorismus, PKK, Asylpolitik, Drogenpolitik, Päderastie, Kinderpornographie, Hureninitiative, Anti-Atom-Politik - na eben alles, womit sich der Allgemeine Studentenausschuß so beschäftigt."

Vgl. Dietrich Schwanitz, "Der Zirkel", Roman,
Verlag Eichborn, August 1998, S. 218


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