www.Folterstaat.de

Sonderforschungsstelle gegen Folter durch die Polizei
Direktor René Schneider
Breul 16
48143 Münster

Stand: 18. Oktober 2008

 "Es_gibt_keine_Folter"
http://www.eurodiva.org/bildshow.php?bild=Es_gibt_keine_Folter.jpg





 »Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe«
(UN-Folterkonvention).
Vom 10. Dezember 1984 (BGBl. 1990 II S. 246).

URL: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.105.de.pdf

Artikel 1. [Definition der Folter] (1) Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck "Folter" jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhendem Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden.


 »Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten«
(Menschenrechtskonvention - MRK).
Vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II S. 685 und 953 mit späteren Änderungen).

URL: http://www.admin.ch/ch/d/sr/i1/0.101.de.pdf

Artikel 3. [Verbot der Folter] Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.


 »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte«
in der von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 beschlossenen Fassung.

URL: http://www.uno.de/menschen/index.cfm?ctg=udhr

Internationale Quelle: Resolution 217 (III) Universal Declaration of Human Rights
in: United Nations, General Assembly, Official Records third Session (part I) Resolutions (Doc. A/810) S. 71.

Artikel 5. [Verbot der Folter] Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

 M e r k b l a t t

 "Rechtsstaatlich geregelte Folter?"
Der Fall Daschner und die Folgen
Von Heiner Busch, in: "Bürgerrechte & Polizei/CILIP" 74, Ed.1/2003, pp. 62-67
http://www.infolinks.de/medien/cilip/ausgabe/74/folter.htm

Eine Anmerkung von René Schneider:

»Der Fall Daschner hätte vor dem ICC in Den Haag angeklagt werden müssen, weil Folter ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist (Artikel 7 und 8 ICC-Statute). Der Schauprozeß in Frankfurt ist eine Farce von historischer Größe.«

 ICC - Internationaler Strafgerichtshof In Den Haag
http://www.icc-cpi.int/

 ICC - Rome-Statute
http://www.icc-cpi.int/library/about/officialjournal/Rome_Statute_120704-EN.pdf






A m t l i c h e   S c h r i f t s t ü c k e :

Mit Auswahl und Abdruck der folgenden Berichte wird weder eine Gewähr für die Richtigkeit übernommen noch eine Stellungnahme der Sonderforschungsstelle www.Folterstaat.de zum Ausdruck gebracht.



D a n k s c h r e i b e n :

Gegen Braune Schafe in grünen Uniformen, Aktion vom 13.08.2000




Folter in französischer Polizeihaft
Artikel 3, 6 I, 35, 41 MRK
Urteil vom 28. Juli 1999 (EGMR Große Kammer, 25803/94 - Selmouni/France),
in: NJW 1/2001, 56 ff.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 8. Wahlperiode, Drucksache 8/3141
265 Abgeordnete Anke Brunn SPD

Angebliche Übergriffe der Polizei nach einer Demonstration aus Anlaß des Staatsbesuches des brasilianischen Präsidenten

Durch Veröffentlichung von amnesty international (Brasilien-Koordinationsgruppe) und der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Studenten- und Hochschulgemeinden ist der Vorwurf erhoben und durch Zeugenaussagen untermauert worden, im Anschluß an eine Demonstration gegen politische Unterdrückung und Folter in Brasilien aus Anlaß des Staatsbesuches des brasilianischen Präsidenten Geisel am 9. März 1978 in Köln sei es zu Übergriffen von Polizeibeamten gekommen. Danach seien unbeteiligte Zuschauer unter Mißhandlungen festgenommen worden, nachdem von anderen Personen auf den Präsidentenwagen Beutel mit Unrat geworfen worden seien. Anschließend seien die Verhafteten im Polizeipräsidium mit Fäkalien beschmiert worden, bevor sie erkennungsdienstlich behandelt wurden.

Was hat die Landesregierung zur Klärung des Vorfalls unternommen?





F a c h l i t e r a t u r :

 » www.Blaulichtmilieu.de «

Warum gibt es eine private "Forschungsstelle gegen Übergriffe durch die Polizei"?
Von René Schneider, in: "UNBEQUEM" 2001, Ed. 45, pp. 22-26



 "Polizeiskandal - Skandalpolizei"

von Jürgen Korell und Urban Liebel
Verlag Westfälisches Dampfboot, Münster 2000, 175 Seiten (29,80 DM).

DER TAGESSPIEGEL Online vom 18.12.2000
» [...] Aber dass ein Polizist "während der Streifenfahrt zur Nachtzeit neben seiner Kollegin mit Hilfe eines Pornoheftes onaniert"? Dies klingt so ungeheuerlich, dass es Außenstehenden kaum glaubhaft erscheint. Dennoch hat auch diese Behauptung Gewicht, denn bei jenen, die sie in ihrem Buch "Polizeiskandal - Skandalpolizei" aufstellen, handelt es sich um sehr erfahrene Polizeibeamte. [...]«


"Polizei im Zwielicht"

von Rolf Gössner (Rechtsanwalt in Bremen)
und Oliver Neß (Journalist in Hamburg),

Campus-Verlag, Frankfurt/Main und New York 1996, 266 Seiten (29,80 DM).






Rundfunk- und Zeitungsberichte:

Mit Auswahl und Abdruck der folgenden Berichte wird weder eine Gewähr für die Richtigkeit übernommen noch eine Stellungnahme der Sonderforschungsstelle www.Folterstaat.de zum Ausdruck gebracht.



"DIE WELT" vom 23. Mai 1998, Seite 5:

UN-Komitee rügt deutsche Polizei

dpa Genf - Das Antifolter-Komitee der Vereinten Nationen (UN) ist besorgt über die Zahl der Mißhandlungen in deutschem Polizeigewahrsam. Das geht aus einem Bericht des Komitees hervor, der am Freitag in Genf veröffentlicht wurde. ... Die Zahl der Anklagen und Verurteilungen gegen Polizisten sei sehr gering. Das Komitee empfiehlt, sowohl Disziplinar- als auch gerichtliche Maßnahmen gegen Beamte zu verstärken.


 "junge Welt" vom 4. März 2003
URL: http://www.jungewelt.de/2003/03-04/003.php

Alltägliche Folter

Das wird in der aktuellen Diskussion praktisch nicht mehr geleugnet. Die Debatte hat eine lange Vorgeschichte

Von Ulla Jelpke

[...]

 "SPIEGEL ONLINE" vom 21. Februar 2003, 10:01
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-237100,00.html

Psychoterror mit "zwei großen Negern"

Von Jochen Bölsche

Angesichts der Bereitschaft der Frankfurter Polizei, Verdächtigen in Extremfällen "Schmerzen zuzufügen" und bei Vernehmungen ein "Wahrheitsserum" anzuwenden, fürchten Menschenrechtler eine Renaissance der Folter in Deutschland. Wie dünn ist der zivilisatorische Lack, der die Prügel- und Folterwünsche überdeckt, die offenbar tief im Volksbewusstsein wurzeln?

Hamburg - Was der inhaftierte Mordverdächtige seinem Anwalt zu Protokoll gab, hörte sich an wie eine Erzählung aus anderen Zeiten oder aus anderen Breiten. Zuerst, berichtete der Mandant, habe ihm ein Vernehmer angedroht, wenn er nicht sofort die Wahrheit sage, werde er selber ihm "die Zähne ausschlagen". Dann sei er mit der Ankündigung in Angst und Schrecken versetzt worden, die Polizei werde ihn zur Vergewaltigung durch brutale Mitgefangene freigegeben: "Zwei große Neger" warteten schon in seiner Zelle auf ihn.

Schließlich habe die Polizei ihn in den Glauben versetzt, per Hubschrauber sei gerade ein "Spezialist" im Anflug, der in der Lage sei, ihm "Schmerzen zuzufügen", wie er sie "noch nie erlebt" habe - dann werde er wünschen, "nie geboren worden zu sein". [...]

"Nur für die Handakte der Polizei/StA"

Ein interner Vermerk des Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner verleiht den Behauptungen plötzlich Glaubwürdigkeit: Zu einem Zeitpunkt, zu dem die Polizei den entführten Bankierssohn noch am Leben wähnte, ordnete Daschner an, den mutmaßlichen Kidnapper zwecks Preisgabe des Aufenthaltsorts seines Opfers "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen". Mit anderen Worten: Die Polizei sollte dem Verdächtigen nicht nur Gewalt androhen, sie war, wie der Vermerk ("Nur für die Handakte der Polizei/StA") belegt, darüber hinaus gewillt, im weiteren Verlauf der Vernehmung zur "Rettung des Lebens des entführten Kindes" körperliche Gewalt anzuwenden.

Die interne Notiz offenbart nicht nur, dass sich Polizei-Vize Daschner über Skrupel von Kollegen hinwegsetzte: "Die von KOR Wenz erhobenen Bedenken wurden in einer weiteren Besprechung... zurückgestellt".

Auf der Suche nach dem "Wahrheitsserum"

Das Papier enthüllt auch eine andere Merkwürdigkeit: Während der Verdächtige polizeilichem Psychoterror ausgesetzt war, wurde "der Polizeiführer S. Müller beauftragt, zu prüfen, ob ein 'Wahrheitsserum' beschafft werden kann".

Dass es trotz dieser Anweisungen dann schließlich doch nicht zu körperlicher Gewalt und zu pharmazeutischer Zwangsbehandlung kam, lag nur daran, dass der Festgenommene rechtzeitig eingeräumt hatte, das Opfer sei bereits tot.

"Durch das inzwischen abgelegte Geständnis war die Maßnahme entbehrlich," endet der Vermerk, der die Frankfurter Staatsanwaltschaft umgehend veranlasste, ein Ermittlungsverfahren gegen Daschner und mehrere Kripobeamte einzuleiten.

[...]

Ein Sprecher des Frankfurter Polizeipräsidenten billigte nach dem Bekanntwerden des Vermerks ausdrücklich die darin angekündigten Praktiken: "Hätte die Drohung nicht gewirkt, hätten wir ihm Schmerzen zufügen müssen."

[...]

"Stromstöße von hoher Voltzahl"

Immerhin, im jüngsten Jahresbericht konnte Amnesty Deutschland über die Verwendung einiger derartiger Geräte Auskunft geben: "Bei den Polizeibehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befanden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen in der Erprobung". Aus diesen Geräten vom "Typ M-26" könnten mit Widerhaken versehene, an Drähten befestigte Pfeile abgeschossen werden, über sich "Stromstöße von hoher Voltzahl abgeben" ließen. Als Amnesty den Bericht Ende vorigen Jahres, zwei Wochen vor Weihnachten, veröffentlichte, mag manch einer die darin ausgedrückte "Sorge" für übertrieben gehalten haben, die Schockgeräte könnten in Deutschland zum polizeilichen Einsatz kommen, bevor hinlänglich "Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie" bestehe.

Aber damals hatten sich Polizei-Offizielle auch noch nicht, wie jetzt in Frankfurt, offen dazu bekannt, der Wahrheitsfindung im Extremfall durch Zufügung "großer Schmerzen" dienen zu wollen.

 "DER TAGESSPIEGEL" - online vom 20. Februar 2003
URL: http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/20.02.2003/446413.asp

Richterbund: Folter ist im Notfall erlaubt
Zum Beispiel bei Terrorgefahr

Berlin (neu). Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Geert Mackenroth, hat das Vorgehen der Polizei in Frankfurt verteidigt. Zu den Vorwürfen, der mutmaßliche Mörder von Jakob von Metzeler sei durch Folterdrohung zu der Aussage gezwungen worden, wo das Kind gewesen sei, sagte er dem Tagesspiegel: „Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein können, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten." Als Beispiel nannte er die Möglichkeit, dadurch Terroranschläge wie in New York zu verhindern.

 "SPIEGEL ONLINE" vom 18. Februar 2003, 17:54
URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-236664,00.html

Anwalt bezeichnet Polizisten als Verbrecher

Am Mittwoch wird im Mordfall Jakob von Metzler Anklage erhoben. Am Tag zuvor forderte der Anwalt des mutmaßlichen Täters die Suspendierung von fünf Frankfurter Polizeibeamten: Sie hätten sich der Aussageerpressung schuldig gemacht.

Frankfurt/Main - Mit seiner Forderung reagierte Anwalt Ulrich Endres auf die am Montag bekannt gewordenen Vorwürfe gegen den stellvertretenden Polizeichef von Frankfurt, Wolfgang Daschner. Dieser soll Vernehmungsbeamte angewiesen haben, dem mutmaßlichen Mörder Jakobs, Magnus G., mit körperlicher Gewalt zu drohen, falls dieser nicht den Aufenthaltsort des Elfjährigen verrate.

Bereits die Drohung mit Gewalt sei ein Verbrechen, betonte Endres. "Dieses Verbrechen ist auch nicht durch einen irgendwie gearteten Notstand gerechtfertigt." Der Anwalt forderte die Suspendierung des ganzen Vernehmungsteams. "Hier sind alle Grenzen des Rechtsstaats überschritten worden." Aussage-Erpressung sei nach Paragraf 343 Strafgesetzbuch strafbar. Die Staatsanwaltschaft ermittelt bislang nur gegen Daschner und einen weiteren Polizisten.

Daschner soll angeordnet haben, den mutmaßlichen Mörder notfalls zu foltern und ihm dies vorher anzudrohen, um den Aufenthaltsort des entführten Jakobs herauszufinden. Nach der Drohung mit physischer Gewalt eines "eigens dafür ausgebildeten Spezialisten", der bereits im Anflug sei, hatte er schließlich den späteren Leichenfundort in einem kleinen osthessischen Teich genannt. Vorher hatte er die Beamten mehrfach in die Irre geschickt. Endres zufolge ist dem Mann auch mit der Vergewaltigung durch Mitgefangene bedroht worden. Ein Beamter habe Magnus G. gedroht, er werde zu ihm "zwei große Neger" in die Zelle sperren. Sein mandant habe nach eigenen Worten große Angst bekommen.

[...]

 "WESTFALENPOST" Online vom 31. Mai 2002
URL: http://www.westfalenpost.de/

Mobbing-Fall: Gefesselt am Kleiderhaken

Von Torsten Berninghaus

Hagen. Schwere Vorwürfe erhebt eine ehemalige Hagener Polizistin gegen ihre Ex-Kollegen der Polizeiinspektion Süd. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Körperverletzung im Amt gegen neun Beamte, darunter Vorgesetzte sowie eine Polizistin. Die Beschuldigten wurden versetzt.

Obwohl bisher keine Ermittlungen stattgefunden haben, bat gestern Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer zur Pressekonferenz. Sie sprach von einem Spagat zwischen der Fürsorgepflicht gegenüber Opfern und der Vermeidung von Vorverurteilungen. Offenbar sind die Vorwürfe so ungeheuerlich, dass die Polizeipräsidentin unmittelbar mit Versetzungen antwortete. "Ich wollte auf der sicheren Seite sein", sagte Frau Steinhauer. Sie hatte die vielseitige Dienstaufsichtsbeschwerde - anwaltlich formuliert - über das Innenministerium erreicht.

Zu den Inhalten: Zwischen Oktober 1999 und Ende 2000 soll es in der Wache Prentzelstraße - insbesondere innerhalb einer Dienstgruppe - zu Psychoterror und zu einer Körperverletzung gekommen sein. Höhepunkt, so schildert die Beschwerde, sei gewesen, dass die heute 27-jährige Polizeimeisterin von Kollegen überwältigt, mit Handschellen gefesselt an einen Kleiderhaken gehängt worden sei. Dabei hätten die Füße der jungen Frau gerade noch den Boden berührt. Hilfeschreie seien nicht beachtet worden. Im Gegenteil: Einige Kollegen sollen sich sogar lustig gemacht haben mit Bemerkungen wie: "Je weniger du dich bewegst, um so weniger tut es weh." Oder: "Das ist ein Frauenparkplatz."

Die Staatsanwaltschaft Hagen bestätigte gestern, ein Ermittlungsverfahren eröffnet zu haben. "Es geht um Körperverletzung im Amt", sagte Oberstaatsanwalt Johannes Daheim. Ermitteln wird die Bochumer Polizei.

Derweil wird Ursula Steinhauer disziplinarrechtliche Vorermittlungen im eigenen Haus aufnehmen. Diese richten sich auf einen Komplex, den die Präsidentin gestern unter dem Stichwort "Mobbing" zusammenfasste. Denn in der Dienstaufsichtsbeschwerde sind eine Vielzahl von Gegebenheit aufgelistet, die kein gutes Licht auf die Dienstgruppe fallen lassen. Die junge Polizistin gibt an, nur selten einen Streifenwagen habe fahren dürfen ("Frau am Steuer, Ungeheuer..."), häufig ausgegrenzt oder beschimpft und wegen der Urlaubsplanung unter Druck gesetzt worden zu sein. Bei einem Einbruchs-Einsatz in einem Supermarkt sei es um die Anforderung eines Polizeihundes gegangen. Dazu soll der beschuldigte Dienstgruppenleiter gesagt haben: Ein Diensthund wäre zu schade, die Polizistin solle hinein gehen.

Nachgetragen werden muss, dass die beschwerdeführende Beamtin seit März 2001 gegen ihre (schlechte) Benotung vor dem Verwaltungsgericht klagt. Seit Oktober 2001 ist die Polizeimeisterin nicht mehr in Hagen. Die neuen Vorwürfe sind erst seit 10 Tagen in Hagen bekannt. Ursula Steinhauer: "Jetzt müssen wir schnell für Aufklärung sorgen."

Der "Kölner Stadt-Anzeiger" informiert:
Der Todesfall Stefan Neisius (+ Köln, 24. Mai 2002)

 http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1022100645126

 http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1022172927184

 http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1022172927138

 "Kölns Prügel-Polizisten kein Einzelfall"
URL: http://www.express.de/

 "Wut-Demo gegen Prügel-Polizisten"
und weitere Artikel: http://www.express.de/

WDR II, Radionachrichten vom 24.05.2002
Kölner nach angeblichen Polizeiübergriffen tot (13:42)

Ein angeblich von Kölner Polizisten misshandelter Mann ist nach zweiwöchigem Koma gestorben.

Die Leiche des 31-Jährigen soll am Nachmittag obduziert werden. Der Mann war im Polizeigewahrsam zusammengebrochen, als ihm Blut abgenommen werden sollte. Zuvor soll er nach Zeugenaussagen von fünf bis sechs Polizisten schwer misshandelt worden sein.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Behrens zeigte sich bestürzt über den Tod des Mannes und forderte eine rückhaltlose Aufklärung des Vorfalls. Auch sei er besorgt darüber, so Behrens, dass gegen Beamte der Polizeiwache Köln-Eigelstein nicht zum ersten Mal Misshandlungsvorwürfe erhoben würden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sechs Beamte der Wache. Gegen zwei Kollegen wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

WDR II, Radionachrichten vom 24.05.2002
Kölner nach angeblichen Polizeiübergriffen tot (12:58)

Ein angeblich von Kölner Polizisten misshandelter Mann ist nach zweiwöchigem Koma gestorben.

Die Leiche des 31-Jährigen soll am Nachmittag obduziert werden. Der Mann war im Polizeigewahrsam zusammengebrochen, als ihm Blut abgenommen werden sollte. Zuvor soll er nach Zeugenaussagen von fünf bis sechs Polizisten schwer misshandelt worden sein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit zwei Wochen gegen sechs Beamte der Kölner Eigelstein-Wache. Gegen zwei Kollegen wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Als Folge der Affäre hatte Polizeipräsident Steffenhagen den Leiter der Polizei-Inspektion abberufen und weitere interne Maßnahmen angekündigt.

"Westfälische Nachrichten" vom 22. Mai 2002, Seite R PO 03

Rambo in Uniform?

Köln (lnw). Unter den sechs Kölner Polizisten, die einen festgenommenen Randalierer misshandelt haben sollen, war nach Presseberichten ein "Rambo in Uniform". Dieser Polizist sei bereits mehrfach wegen Körperverletzung im Amt angezeigt worden, berichtete eine Zeitung.
Der angeblich misshandelte 31 Jahre alte Mann lag weiter mit einem Hirnödem im Koma. Ihm werden kaum noch Überlebenschancen gegeben.
Laut Zeitung wurden gegen den "Rambo in Uniform" bereits zwölf Strafanzeigen erstattet. Die Aggressivität des knapp 30-Järigen sei auch unter Kollegen bekannt. "Der fackelt nicht lange", soll einer gesagt haben. Wie aus Behördenkreisen verlautete, sollen die weitaus meisten Verfahren aus Mangel an Beweisen eingestellt worden sein.
Die sechs Polizisten sollen den 31-Jährigen am 11. Mai in einem Polizeibus und auf einer Innenstadtwache getreten und geschlagen haben.

 "Freie Presse" Online, 22. Mai 2002
URL: http://www.freiepresse.de/TEXTE/NACHRICHTEN/REGIONAL/VOGTLAND/PLAUEN/TEXTE/312857.html

Plauen: Staatsanwalt klagt Prügel-Polizist an

Plauener Kriminaloberkommissar soll seine Ehefrau misshandelt haben - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage - Verhandlung im Juni

Der Plauener Kriminaloberkommissar Hans-Jürgen M. wartet auf seine Gerichtsverhandlung. Die Vorwürfe, derentwegen er Anfang Juni auf der Anklagebank sitzen wird, wiegen schwer. M. soll seine Ehefrau verprügelt und vergewaltigt haben. Nach Abschluss ihrer Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Plauen jetzt Anklage gegen den 48-Jährigen.

Im Polizeidienst arbeitet der eher unscheinbare Mann nicht mehr. „Entlassen haben wir ihn nicht, aber suspendiert“, sagt Gerhard Thierbach, Sprecher des Polizeipräsidiums Chemnitz. Dieser Schritt deutet auf die Härte des vorgeworfenen Vergehens. Noch zu Beginn der Ermittlungen im November erklärte Sven Erik Wecker, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Polizeigewerkschaft in Berlin, dass einer Suspendierung ein Gerichtsurteil zu Grunde liegen müsse. Als Beispiele dafür nannte er ein Tötungsdelikt und mehrfache schwere Körperverletzung.

Die Ehefrau zeigte Hans-Jürgen M. im September vergangenen Jahres an. Er soll ihr mit der Dienstwaffe gedroht und sie geschlagen haben. Während einer Auseinandersetzung habe er ihr den Kiefer gebrochen. Die Frau flüchtete gemeinsam mit ihrem behinderten Kind in ein Frauenhaus fernab von Plauen. „In der Anklageschrift geht es um mehrere Arten der Körperverletzung und um sexuellen Missbrauch“, sagt Reinhard Blümel, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts in Plauen. Welche Strafe den Mann im Falle eines Urteils erwartet, konnte Blümel am Mittwoch nicht sagen.

In der Plauener Polizeidirektion spielte der verdächtigte Beamte eine wichtige Rolle - ausgerechnet in Sachen Gewaltprävention. Er sprach vor Schulklassen unter anderem darüber, was Gewalt bedeutet und hatte die Mission, dieser vorzubeugen. Er leitete die im Rathaus untergebrachte Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle. In obersten Polizeikreisen waren die Vorwürfe gegen M. bekannt. Von der öffentlich wirksamen Aufgabe wurde er jedoch erst nach Presseberichten über den Fall entbunden und arbeitete im Innendienst weiter. Das geschah erst zwei Monate, nachdem die Ehefrau Anzeige erstattet hatte. Auch seine Dienstwaffe musste der Kommissar erst zu diesem Zeitpunkt abgeben. „Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung“, sagte Sprecher Gerhard Thierbach damals.

Die Beratungsstelle der Polizei im Plauener Rathaus leitet seit Jahresbeginn Michael Hendel, ebenfalls Kriminaloberkommissar und ehemaliger Pressesprecher. Schon im Februar entschied sich das Polizeipräsidium Chemnitz laut Thierbach im Fall M. für ein „Verbot der Führung der Dienstgeschäfte“. Im Moment muss Hans-Jürgen M. auf eine Polizeizulage in Höhe von 114 Euro verzichten, sein Gehalt erhält er trotz Suspendierung. Wie sich seine Laufbahn bei der Polizei entwickelt, wird das Strafverfahren kommenden Monat entscheiden. Das Amtsgericht Plauen plant zwei Verhandlungstermine.

(manu)

"YAHOO! Schlagzeilen" Online vom 21. Mai 2002, 13:57

Prügel-Vorwürfe gegen Kölner Polizisten

Köln (dpa) - Einer der sechs Kölner Polizisten, die einen festgenommenen Randalierer misshandelt haben sollen, ist bereits mehrfach wegen Körperverletzung im Amt angezeigt worden. Das berichtet der »Kölner Express«. Seine Aggressivität sei auch unter Kollegen bekannt, heißt es. Der angeblich misshandelte 31 Jahre alte Mann liegt indes weiter im Koma. Ihm werden kaum noch Chancen zum Überleben gegeben. Das Opfer soll in einem Polizeibus und auf der Wache gefesselt und danach getreten und geschlagen worden sein.

"Westfälische Nachrichten" vom 18. Mai 2002, Seite R PO 3

Neuer Zeuge belastet Polizisten

Köln (lnw). Ein neuer Augenzeuge hat die sechs Kölner Polizisten, die einen festgenommenen Randalierer misshandelt haben sollen, schwer belastet. Der 31-jährige soll nach der Aussage des Zeugen unmittelbar nach der Festnahme am 11. Mai bereits in einem Polizeibus von Beamten geschlagen worden sein. Dabei sei er in wehrlosem Zustand gewesen. Wie die Polizei gestern mitteilte, nimmt sie den 27-jährigen Zeugen ernst. Kölns Oberstaatsanwältin Regine Appenrodt [...] erklärte, die Staatsanwaltschaft weite ihre Ermittlungen jetzt auf zwei andere Polizisten aus.

 "Kölner Stadt-Anzeiger" Online, 15. Mai 2002
URL: http://www.ksta.de/artikel.jsp?id=1021383488562

Einsatz mit schlimmen Folgen

VON AXEL SPILCKER

Köln erschüttert einer der größten Polizeiskandale. Sechs Beamte sollen einen Gefangenen misshandelt haben. Der Mann fiel später ins Koma - die Ärzte haben kaum Hoffnung mehr.

Nach dem Tipp hatten es die Ermittler der Mordkommission furchtbar eilig. Am Dienstag berichteten ein Schutzpolizist der Wache in der Kölner Südstadt, dass Kollegen, die im Verdacht stehen, den 31-jährigen Kölner Stefan Neisius misshandelt zu haben, Stiefel und Teile der blutverschmierten Uniform beiseite schaffen wollten. Die vernehmenden Kripo-Leute reagierten sofort. Noch am Abend und in der Nacht zum Mittwoch durchsuchten sie die Wohnungen der Verdächtigen sowie Spinde in der Südstadt-Wache. Dabei stellten sie Teile der gesuchten Kleidungsstücke sicher.

Die Geschichte aus dem Polizeibericht am Mittwoch weckt längst vergessene Negativ-Klischees von Prügel-Polizisten, die mit Lügen und Intrigen versuchen, ihre Verfehlungen im Amt zu vertuschen. Schlimmer noch: Das mutmaßliche Opfer polizeilicher Schläge, der arbeitslose Schreiner, Stefan Neisius, liegt seither in der Kölner Universitätsklinik im Koma. Die Ärzte haben kaum noch Hoffnung. Wie es aus Polizeikreisen heißt, wird der Patient nur noch durch die Herz-Lungen-Maschine am Leben erhalten. Eine Untersuchung zur Frage des Hirntods soll nun darüber entscheiden, ob man sie nicht abschalten muss. [...]

"Westfälische Nachrichten" vom 16. Mai 2002, Seite RPO03

Verdacht erhärtet

Köln (lnw). Im Ermittlungsverfahren gegen sechs Köner Polizeibeamte, die einen Randalierer misshandelt haben sollen, verdichten sich Hinweise auf Gewaltanwendung. Der in Lebensgefahr schwebende 31-jährige Mann weist im Gesicht an der linken Stirnhälfte "ein deutlich geformtes, frisches Hämatom, nach Art eines Schuhsolenabdrucks auf". Das ergab ein Gutachten der Uni Köln.

"Westfälische Nachrichten" vom 14. Mai 2002, Seite RPO03

Vorwürfe gegen fünf Polizisten

Köln (lnw). Fünf Polizeibeamte sollen einen Mann (31), der in Lebensgefahr schwebt, auf einer Kölner Wache misshandelt haben. Polizei und Staatsanwaltschaft teilten in Köln mit, dass gegen die Beamten ein Ermittlungsverfahren "zunächst wegen Verdachts der Körperverletzung" eingeleitet worden sei. Zwei Polizisten wollen beobachtet haben, wie ihre Kollegen den gefesselten Mann in der Zelle schlugen und traten.

 "Süddeutsche Zeitung" Online, 15. April 2002
URL: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/imzentrum/41387/index.php

Polizist soll 15-Jährige vergewaltigt haben

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen einen 34-jährigen Polizisten Haftbefehl wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens erwirkt.

Von Christian Rost

(SZ vom 16.04.2002) Das Mädchen ist von Zuhältern drogenabhängig gemacht und über Jahre hinweg zur Prostitution gezwungen worden. Als sie sich in ihrer Not während eines Oktoberfestbesuches an einen Polizisten wandte, nutzte dieser ihre Notlage offenbar aus und vergewaltigte sie. Der Beamte und drei der Zuhälterei beschuldigten Männer wurden jetzt festgenommen. [...]

"Westfälische Nachrichten" vom 4. April 2002, Seite RAW1

Polizist als Drogenhändler?

Kassel (AP). Ein 34-jähriger Polizeibeamter aus dem Landkreis Hersfeld-Robenburg ist wegen des Verdachts des Drogenhandels festgenommen worden. Wie die Staatsanwaltschaft Kassel gestern mitteilte, soll der Polizist kiloweise Amphetamine verkauft haben. [...]

 "EXPRESS" ONLINE, 22. Februar 2002
URL: http://www.express.de/koeln/2445878.html

Darf so jemand Polizist werden?

Für Polizei-Job ungeeignet!

Von VOLKER ROTERS und OLIVER MEYER

WDR II, Nachrichten für das östliche Ruhrgebiet vom 18.12.2001
Verurteilter Polizei-Beamter bleibt suspendiert (07:18)

Das erklärte Hagens Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer nach der gestrigen Urteilsverkündung gegen den Polizisten. Wie berichtet, war der Kommissar wegen Körperverletzung im Amt zu 23.400 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Schöffengericht Hagen befand ihn schuldig, einen Häftling in der Arrestzelle des Hagener Polizeipräsidiums misshandelt zu haben.

WDR II, Nachrichten für das östliche Ruhrgebiet vom 17.12.2001
Geldstrafe für Polizeikommissar (14:50)

Für die Misshandlung von Häftlingen im Polizeigewahrsam mit Fausthieben und Tritten muss der Verurteilte 23tausend 400 Mark Strafe bezahlen. Das Schöffengericht Hagen hielt ihn für schuldig. Zwei mitangeklagte Polizeikollegen wurden vom Gericht frei gesprochen. Der verurteilte Polizist muss nicht aus dem Polizeidienst ausscheiden. Er hält sich für unschuldig und hat Berufung angekündigt.

WDR II, Nachrichten für das östliche Ruhrgebiet vom 28.11.2001
Polizisten vor Gericht (07:13)

Drei Kommissare aus Hagen müssen sich ab Montag wegen Körperverletzung vor dem Hagener Schöffengericht verantworten. Sie sollen zwischen Juli 1999 und September 2000 vier Inhaftierte in ihrer Zelle getreten und geschlagen haben. Die Anklage lautet auf Körperverletzung im Amt. Den Polizisten drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren.

WDR II, Nachrichten aus dem Ruhrgebiet vom 30.10.2001
Essen: Verfahren gegen Polizisten eingestellt (16:54)

Wegen geringer Schuld hat das Essener Amtsgericht das Strafverfahren gegen 2 Polizeibeamte fallen lassen. Die 26 und 27 Jahre alten Männer sollen in einem Schnellrestaurant randaliert, eine Verkäuferin beschimpft und zwei Mitarbeiter zusammengeschlagen haben.

WDR II, Nachrichten aus dem Ruhrgebiet vom 30.10.2001
Essen: Polizisten vor Gericht (08:56)

Zwei Beamte der Essener Polizei müssen sich heute vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung verantworten. In einem Schnellrestaurant sollen die 26 und 27 Jahre alten Männer eine ausländische Verkäuferin beschimpft und mit einem Cheeseburger beworfen haben. Als zwei Mitarbeiter zu Hilfe kamen, sollen die offenbar betrunkenen Beamten auf sie eingeschlagen und einem das Nasenbein gebrochen haben.

 "junge Welt" vom 26. Februar 2001
URL: http://www.jungewelt.de/2001/02-26/009.shtml

Folter als Geschäft

amnesty startet Kampagne gegen den Handel mit Marterinstrumenten

Am heutigen Montag startet amnesty international (ai) die Kampagne »Für eine Welt frei von Folter« gegen den weltweiten Handel mit Folterinstrumenten. Begriffe wie »Sicherheitsausrüstung« oder »Elektroschockwaffen« in Prospekten der Hersteller umschrieben oft nichts anderes als Folterinstrumente, so ai. Der Handel mit diesen Geräten habe in den letzten Jahren erheblich zugenommen.

In dem heute veröffentlichten Bericht »Die Geschäfte mit der Folter stoppen« dokumentiert ai den wachsenden Handel mit Folterwerkzeugen aller Art. Die Menschenrechtsorganisation kritisiert, daß vielen Regierungen, darunter auch der Bundesregierung, der politische Wille fehlt, Produktion und Export von Geräten, die zu Folterzwecken eingesetzt werden können, einen Riegel vorzuschieben. Eine bedrückende Bilanz zieht Mathias John, Sprecher des Arbeitskreises »Wirtschaft, Rüstung und Menschenrechte« der deutschen Sektion von ai: »In den 70er Jahren waren lediglich zwei Firmen bekannt, die mit Hochspannungs- Elektroschockwaffen handelten. Heute sind es weltweit mehr als 150.«

In den vergangenen zwei Jahren hat amnesty international in 22 Ländern Produktion von oder Handel mit Elektroschockwaffen registriert. Die führende Rolle im weltweiten Handel mit den Elektroschockern spielen die USA mit 97 Produzenten oder Anbietern. Aber auch in Deutschland werfen 30 Firmen solche Ausrüstung auf den Markt. Trotz der 1997 auf Forderungen von ai eingeführten Exportkontrollen für Elektroschocker in Deutschland fehlt noch immer jede Transparenz der Ausfuhren. Mit welchem Zynismus Geschäfte mit Folterinstrumenten gemacht werden, belegt die Aussage eines Anbieters, die sich in der ai-Dokumentation findet: »Elektrizität spricht jede Sprache. Sie braucht keine Übersetzung. Jeder Mensch hat Angst vor Stromschlägen und das zu Recht«, so Dennis Kaufmann, Direktor von Stun Tech Inc., einer US-amerikanischen Firma, die Elektroschockgürtel herstellt. Per Fernbedienung können Stromstöße von 50 000 Volt ausgelöst werden. Die Elektroden befinden sich in der Nähe der Nieren und fügen dem Opfer große Schmerzen zu.

Elektroschockgeräte werden in vielen Ländern eingesetzt, um Gefangene zu foltern, auch weil sie kaum sichtbare Spuren am Körper des Opfers hinterlassen.

Auch Handschellen oder Tränengas würden verstärkt bei Mißhandlungen und Folter eingesetzt. So sei in den USA der Einsatz von Pfefferspray von Gerichten als übertriebene Gewaltanwendung verurteilt worden. Trotzdem habe die Polizei 1999 in Seattle zur Auflösung von Demonstrationen Projektile verschossen, die bei ihrem Aufprall Pfefferspray freisetzen.

Ein anderer Aspekt sei der Transfer von Know-how. Auch hier haben die USA eine Spitzenstellung: In der »School of the Americas« seien zwischen 1982 und 1991 viele Militärs aus lateinamerikanischen Staaten ausgebildet worden. Zur Ausbildung gehörten Hinrichtungen, Folter, Schläge und Erpressung. Auch europäische Länder seien in dieser Weise in Erscheinung getreten. Frankreich habe zum Beispiel das für Folterungen berüchtigte Regime des Präsidenten von Togo auf diesem Wege unterstützt. Ein hochrangiger Polizeioffizier, der von der togolesischen Menschenrechtskommission wegen der Folter an vier Personen angeklagt war, wurde von den Franzosen mit einem Orden dekoriert.

Mit konkreten Forderungen tritt die Menschenrechtsorganisation auch an die Bundesregierung heran: Die soll Einsatz, Herstellung, Werbung, Handel und Export von Waffen, Polizeiausrüstung und Einsatzmitteln, die grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Folter dienen können, verbieten. Außerdem sollte Berlin für einen sofortigen Stopp des Einsatzes und des Exportes solcher Ausrüstung und Einsatzmittel eintreten, deren gesundheitliche Auswirkungen nicht vollständig bekannt sind (Elektroschockwaffen). Geboten sei ein sofortiges Exportverbot für alle Ausrüstung (z.B. Fesselwerkzeuge wie Fußketten, Daumenfesseln, Pfeffergaswaffen), die die Gefahr unverhältnismäßiger Verletzungen mit sich bringt und für Folter und Mißhandlungen eingesetzt werden kann.

»Als ersten Schritt« so Mathias John, »erwarten wir von der Bundesregierung auch Transparenz für diese Art von Rüstungstransfers. Es kann nicht sein, daß solche Lieferungen zum Beispiel im Rüstungsexportbericht der Regierung ausgespart bleiben«. Hier solle die Bundesregierung im Bestreben für die weltweite Abschaffung der Folter mit gutem Beispiel vorangehen und sich konseqent für den sofortigen Stopp von Produktion und Vertrieb »reiner Folterwerkzeuge« einsetzen. Vor allem mit Blick auf die ungelösten Fragen von wirksamen Kontrollen und größtmöglicher Transparenz bei anderen Rüstungstransfers sei es außerdem nötig, Anknüpfungspunkte für gemeinsame Aktionen mit anderen Organisationen und Initiativen zu finden.

[...] Doch wie sein Vorgänger Klaus Kinkel sperrt sich der grüne Außenminister Joseph Fischer dagegen, eine solche Maßnahme zu beschließen. Menschenrechtsverletzungen, Mißhandlungen und Folter sind für die Bundesregierungen - egal welcher Couleur - offenbar kein Grund, den gesetzlichen Bestimmungen gemäß Konsequenzen zu ziehen.

Thomas Klein

 "junge Welt" vom 19. Dezember 2000
URL: http://www.jungewelt.de/2000/12-19/003.shtml

Systematische Mißhandlung

Menschenrechtsvereinigung Addameer wirft Israel Folter palästinensischer Gefangener vor

Die breit angelegte Verhaftungswelle, die die israelischen Besatzungskräfte seit dem Beginn der Al-Aksa-Intifada am 29. September dieses Jahres durchführen, geht weiter. Die palästinensische Gefangenenunterstützungs- und Menschenrechtsvereinigung Addameer schätzt, daß es etwa 1650 palästinensische Gefangene in israelischen Haftanstalten gibt. Besuche in israelischen Gefängnissen durch die Anwältin von Addameer, Sahar Francis, ergaben, daß die israelischen Behörden und Geheimdienste lange Verhörsitzungen mit palästinensischen Gefangenen durchführen. Während der Verhöre sind die Häftlinge der Folter ausgesetzt. So werden ihre Hände mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt, die Handschellen werden dann an der Rückenlehne eines kleinen Stuhls befestigt, auf dem die Gefangenen über längere Zeit sitzen müssen. Den meisten Gefangenen werden Besuche durch Familie und Anwalt für den Zeitraum bis zum Ende der Verhöre verweigert.

Auch der Gefangene Mahmoud Salah Iddin war der »position abuse« ausgesetzt, für Zeiträume von 20 Stunden und mehr. Er mußte auf einem kleinen Stuhl in einer schmerzhaften Haltung sitzen und wurde so etwa fünf Tage lang hintereinander verhört. Besuche wurden ihm 15 Tage lang verweigert, ab dem Tag seiner Festnahme am 30. Oktober 2000 bis zum 14. November 2000. Er wurde später freigelassen und konnte eine eidesstattliche Erklärung über seine Haftbedingungen abgeben, berichtet die palästinensische Nichtregierungsorganisation. In einem ähnlichen Fall im »Russischen Lager« (Al Muscobiyeh) wurde Ashraf Badir sieben Tage hintereinander so verhört. Fares Mohammad aus Burqa wurde 24 Stunden hintereinander verhört und gezwungen, während dieser Zeit in einer sehr schmerzhaften Haltung zu stehen. Der Gefangene Murad Huwarri wurde von einem höheren Vernehmungsbeamten in Al Muscobiyeh brutal geschlagen, als er sich über einen wachhabenden Beamten beschwerte.

Den Gefangenen wird das Recht auf persönliche Habe vorenthalten: Addameer bringt seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, daß es negative Auswirkungen auf die palästinensischen Häftlinge hat, wenn israelische Behörden verbieten, daß das Internationale Komitee des Roten Kreuzes und andere Organisationen den Gefangenen grundlegende Bedarfsartikel stellen. Die Gefangenen leben schon unter harten Bedingungen, weil es am Nötigsten fehlt, so zum Beispiel an angemessener Nahrung. Die israelischen Behörden gestatten es nur den palästinensischen Familien, die Einwohner von Jerusalem sind und einen blauen israelischen Ausweis haben, ihren inhaftierten Angehörigen grundlegende Bedarfsartikel zu bringen - und auch dies nur in sehr begrenztem Umfang.

Viele Familien in der Westbank, die ihre Angehörigen in israelischen Gefängnissen wegen der seit zwei Monaten andauernden Abriegelung nicht besuchen können (Anträge auf Reiserlaubnis werden abgelehnt), haben versucht, ihren Angehörigen Lebensmittel zu schicken bzw. zu bringen, wurden aber meist abgewiesen. Häufig werden sie von israelischen Soldaten mit Verhaftung bedroht.

Die israelischen Behörden haben den palästinensischen Gefangenen für über acht Wochen Familienbesuche verweigert. Seit dem Beginn des Al-Aksa-Aufstands wurden alle Reiseerlaubnisse für Palästinenser innerhalb von Israel für ungültig erklärt und daher sowohl den palästinensischen Familien wie den palästinensischen Anwälten der Zugang zu den Inhaftierten verweigert, die in Gefängnissen in den seit 1948 okkupierten Gebieten festgehalten werden. Versucht haben die israelischen Behörden indes, mit den palästinensischen Gefangenen über Familienbesuche zu verhandeln - aber mit besonderen Bedingungen. Die Hauptpunkte dabei: Familienbesuche sollten auf Eltern, Ehefrauen und Kinder bis zu zehn Jahren begrenzt sein; Besuchserlaubnisse für diejenigen, die in diese Kategorien fallen, sollten nur für einen Tag gültig sein; eine Mitnahme von Lebensmitteln und persönlicher Habe sollte nicht erlaubt sein. Die palästinensischen Gefangenen wiesen diese Konditionen zurück; daher werden ihren Familien von den israelischen Behörden bis heute keine Besuche gestattet.

Die strengen Maßnahmen der israelischen Behörden sind nicht auf die Verhinderung von Familienbesuchen begrenzt, sondern auch auf Telefonate zwischen Gefangenen und ihren Familien. Das ist insbesondere deshalb besorgniserregend, weil die Gefangenen von der Außenwelt isoliert sind, keine Nachrichten über ihre Familienangehörigen und Freunde erhalten und nicht wissen, ob diese angesichts der anhaltenden Angriffe auf palästinensische Wohngebiete mit Panzern und schwerem Feuer von Maschinengewehren in Sicherheit sind. Ohne jeglichen Kontakt zu ihren Familien bleiben die palästinensischen Gefangenen in Sorge um Sicherheit und Gesundheit ihrer Familien und ihrer Freunde.

Addameer hat durch Anwaltsbesuche festgestellt, daß sich der Gesundheitszustand der palästinensischen Gefangenen sichtlich verschlechtert, insbesondere treten Probleme mit Haut, Zähnen und Knochen auf. Dies ist eine direkte Auswirkung davon, daß die israelischen Behörden seit dem Beginn der Unruhen am 29. September keine Arztbesuche mehr zulassen.

Die Organisation beobachtet mehrere »Letztes-Drittel«- Fälle, in denen der Gefangene einem besonderen Komitee vorgestellt wird, um festzustellen, ob nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe die Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung besteht. Dieses Komitee wurde Anfang Oktober 2000 eingesetzt - beschlossen war dies jedoch bereits lange vor dem Ausbruch der gegenwärtigen Unruhen. Die israelische Gefängnisverwaltung legt dem Komitee über bestimmte Gefangene, die für eine vorzeitige Haftentlassung in Frage kommen, Berichte vor. Addameer erfuhr nun, daß die Entscheidungen dieses Komitees durch die anhaltenden Unruhen beeinflußt wurden, da als Grund für die Abweisung von Anträgen auf vorzeitige Entlassung angegeben wurde, der Gefangene könnte sich nach seiner Entlassung an den Unruhen beteiligen.

Unter den Addameer vorliegenden Fällen sind 16 palästinensische Gefangene, die über zwei Drittel ihrer Strafe verbüßt und Anträge auf vorzeitige Entlassung gestellt haben. Muayad Abu Baker und Khaled Jadou waren unter jenen, deren vorzeitige Entlassung abgelehnt wurde. Vier Gefangene wurden entlassen, die anderen haben ihre Anträge ruhen lassen, da sie befürchten, ihre vorzeitige Entlassung werde aufgrund der derzeitigen Situation nicht durchkommen.

(jW)

*** Addameer im Internet:  www.addameer.org

 taz Hamburg Nr. 6303 vom 22. November 2000, Seite 21
URL: http://www.taz.de/tpl/2000/11/22/a0225.nf/stext.Name,ask14514aaa.idx,10

Verbrechen: Zettel verteilt

Von Peter Ahrens

Afrikaner wird von BGS-Beamten in der Wandelhalle des Hauptbahnhofs verprügelt und erhält Strafanzeige wegen Körperverletzung

Adejumo Oyeleye hat ein Anliegen: "Ich sage: Waffenproduktion muss eingestellt werden." Weil er findet, dass ganz viele Menschen diese Meinung teilen sollten, hat er das auf Zettel geschrieben, die er gedruckt und vervielfältigt hat und in der ganzen Stadt verteilt. So auch am 27. Oktober in der Wandelhalle am Hauptbahnhof - deswegen hat er jetzt ein Verfahren wegen Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt am Hals.

Die S-Bahn-Wache hatte etwas dagegen, dass er dort seine Flugblätter unters Volk brachte. Sie riefen Beamte des Bundesgrenzschutzes, und die "haben mich zu viert sofort gepackt, auf den Boden geworfen und mir die Knie in den Rücken gedreht". Es sei überhaupt keine Zeit gewesen zu reagieren oder zu argumentieren. Die Beamten verpassten ihm Handschellen und nahmen ihn mit auf die Wache am Hachmannplatz. Dort, so schildert Oyeleye, rissen sie ihm Haare aus dem Kopf. Als er daraufhin schrie, bekam er nur zu hören: "Schrei ruhig, hier hört dich keiner."

Er habe sich ausziehen müssen, sei eingesperrt und erst eine Weile danach wieder freigelassen worden - ohne ein Wort der Entschuldigung. "Das war ganz schlimm, aber ich wollte die Sache auf sich beruhen lassen." Bis er jetzt eine Vorladung vom BGS erhielt, in der er lesen durfte, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden ist: Widerstand und Körperverletzung. "Dabei habe ich doch gar nichts gemacht."

Das sieht der BGS anders. Laut Sprecher Andreas Bebensee habe sich Oyeleye gegen die Festnahme gewehrt und bei dem Versuch, sich dem Polizeigriff zu entziehen, einem Beamten per Kopfstoß das Nasenbein gebrochen. Der Beamte habe darauf "den Kopf des Mannes fixieren müssen, und dabei hat er ihm wohl Haarbüschel entnommen". Die Strafanzeige werde man vom Bundesgrenzschutz aus auf jeden Fall aufrecht erhalten. Oyeleye hat auch drei Wochen nach dem Vorfall noch Prellungen, Kopf- und Rückenschmerzen und ist in ärztlicher Behandlung.

Seit 1980 lebt der Nigerianer in Deutschland, "die Polizei habe ich bisher immer als die Friedenshüter angesehen und ihre Arbeit gewürdigt". Von der Verteilung der Flugblätter bringt ihn der Vorfall aber nicht ab. "Das ist meine Mission, das werde ich weiter tun." Demnächst will er wieder in die Wandelhalle gehen.

 "junge Welt" vom 14. November 2000
URL: http://www.jungewelt.de/2000/11-14/011.shtml

Zivilcourage teuer bezahlt

[...]Laurette R. beobachtete am 8. Mai dieses Jahres am Hamburger Sternschanzenbahnhof die Festnahme eines afrikanischen Jugendlichen. Sie gab an, die Brutalität, mit der die Beamten dabei zu Werke gingen, sei ihrer Ansicht nach »völlig überzogen« gewesen. Deshalb sei sie laut schreiend auf die Gruppe zugelaufen, um andere Passanten darauf aufmerksam zu machen und um den Beamten zu demonstrieren, daß sie beobachtet werden. Mit ihrem beherzten Eingreifen handelte sie sich allerdings nur ihre eigene Festnahme ein. Dabei trug sie Schürfwunden am Knie davon. Handschellen wurden ihr so fest zugezogen, daß sie noch Tage später Hämatome an den Handgelenken hatte. Ein Polizist beschimpfte sie fortwährend als »Schlampe« und »Tussi«. Während der Fahrt zur Wache faßte er ihr mit den Worten: »Ist das etwa ïn Kerl oder was?« gezielt zwischen die Beine. Das Ganze endete mit einer Anzeige wegen Beamtenbeleidigung, Widerstand gegen die Amtshandlung der Festnahme sowie Körperverletzung gegen sie. [...]

 "junge Welt" vom 9. November 2000
URL; http://www.jungewelt.de/2000/11-09/010.shtml

Kinder »verhaftet und weggesperrt«

junge Welt dokumentiert die Erklärung einer »Notgemeinschaft betroffener Eltern« aus Düsseldorf

Wir, die Eltern von am 28. 10. 2000 festgenommenen Kindern und Minderjährigen, erklären:

Es ist für uns erschreckend, daß am 28. 10. 2000 im Zusammenhang mit den Demonstrationen gegen den Nazi-Aufmarsch in Düsseldorf wahllos Kinder und Minderjährige ohne konkrete Tatvorwürfe von Polizeikräften verhaftet wurden. Es ist skandalös, daß nach Berichten der versammelten Eltern unter anderem

- eine unbekannte, aber große Zahl von Kindern und Jugendlichen, zumeist ohne jede konkrete Begründung festgenommen und in zahlreichen Fällen gefesselt wurden;

- daß selbst 12jährige Kinder widerrechtlich und ohne jeden Tatvorwurf polizeilich vernommen und verhört wurden;

- daß die Eltern von der Polizei zu keiner Zeit über die Festnahme ihrer Kinder informiert wurden;

- daß gegen Kinder ohne jeden Anhaltspunkt und ohne konkrete Begründung wahllos Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet wurden;

- daß Kinder erkennungsdienstlich behandelt und in Computern der Polizei und des Staatsschutzes erfaßt wurden;

- daß minderjährige Mädchen bis auf die Unterwäsche ausgezogen und in Räumen mit sexistischen Kalenderbildern vernommen wurden;

- daß minderjährige Kinder nach Essen transportiert, dort zwischen acht und zwölf Stunden unter unmenschlichen Bedingungen (Käfige, nackter Fußboden, ohne Heizung und gefesselt) festgehalten und mitten in der Nacht fernab von zu Hause freigesetzt wurden; [...]

 "Frankfurter Rundschau" Online vom 8. November 2000
URL: http://www.fr-aktuell.de/archiv/fr30t/h120001107006.htm

Gericht verurteilt Polizisten wegen Misshandlungen

- LANDAU, 7. November (dpa). Vier Bundesgrenzschutz-Beamte sind wegen Misshandlung eines Asylbewerbers am Dienstag vom Amtsgericht Landau zu Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten sowie zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass sie den Mann aus Togo bei einem Einsatz vor rund zwei Jahren geschlagen und gestoßen hatten. Sie wurden wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung verurteilt. In einem ersten Verfahren vor dem Amtsgericht waren die vier vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen worden.

 "Frankfurter Rundschau" Online vom 30. September 2000
URL: http://www.fr-aktuell.de/archiv/fr30t/h220000929106.htm

"Sie wollten mich in meiner Würde verletzen"
Deutschkurde zeigt Polizisten wegen Misshandlung an

Von Carla Ihle-Becker

Drei Beamte einer Zivilstreife sollen einen Deutschkurden bei einer Personenkontrolle beleidigt, gewaltsam entkleidet und verletzt haben. Die beschuldigten Polizisten widersprechen. Nach ihrer Darstellung soll sich der Mann der "erkennungsdienstlichen Behandlung" widersetzt haben.

ALSFELD. Azad B. ist nach eigenen Angaben am 9. September auf der Autobahnraststätte Alsfeld-West (Pfefferhöhe) von einer Zivilstreife der Polizei angehalten worden. Die Familie von B., die im Wagen saß, ist dabei Zeuge der folgenden Vorgänge geworden: Als B. sich bei den Beamten nach dem Grund der Kontrolle erkundigt hätte, sei ihm von einem Polizisten in harschem Ton befohlen worden: "Halt dein Maul, du redest nur, wenn ich es erlaube!" Im weiteren Verlauf sei er gegen sein Auto geschleudert und geschlagen worden, wobei einer der Beamten ihn und seine Familie dabei als "Scheißkanacken" und "Drecksäcke" beschimpft habe. Unter weiterer Gewaltanwendung hätten die Beamten ihn festgenommen, obwohl er und seine Familie gültige Personalausweise und Führerschein vorgelegt hätten. Auf dem Weg zur Wache in Alsfeld hätten die Beamten auf seinen Protest hin erklärt: "Für dich gelten keine Rechte." Er solle still sein, sonst bekäme er "eine aufs Maul".

Bei den erkennungsdienstlichen Maßnahmen auf der Wache seien die Einschüchterungen und Demütigungen weitergegangen, gibt Azad B. in seiner Strafanzeige gegen die Beamten an. So hätten die Polizisten gedroht, sein Gesicht in Tinte zu tauchen, um einen Nasenabdruck zu nehmen. Ein Anruf bei seinem Rechtsanwalt sei B. mit der Begründung verweigert worden, er habe hier keine Rechte. Die Beamten hätten gedroht, er werde sein Brillenglas im Auge wiederfinden und seine Gewichtsangabe, die um ein Kilo von seinem tatsächlichen Gewicht abwich, werde als Lüge bezeichnet.

Als er nach einer Aufforderung der Beamten, sich auszuziehen, gezögert und erfolglos nach einer Begründung gefragt habe, habe ein Beamter ihm das Hemd zerrissen. Nach seiner gewaltsamen Entkleidung habe er geblutet.

Seine Narben und Muttermale seien gezählt, sein Oberkörper fotografiert und seine Blinddarmnarbe begutachtet worden. "Hast du eine Narbe am Arsch?", soll einer der Beamten dabei gefragt haben. Die Polizisten hätten sich während der Prozedur über seine gut sitzende Kleidung und seine Markenunterwäsche unterhalten, gibt B. weiter an. Um seine Verletzungen dokumentieren zu lassen, begab B. sich sofort nach seiner Entlassung aus dem Revier ins nahe gelegene Alsfelder Krankenhaus. Dort wurden ihm frische Schürfwunden und Prellungen bescheinigt.

B., der in Hamburg als freier Journalist arbeitet und gerade an seiner Promotion schreibt, sagte der FR, er sei noch niemals zuvor in Deutschland derartig behandelt worden und regelrecht geschockt gewesen. "Diese Polizisten wollten mich in meiner Würde verletzen - und das haben sie auch geschafft!" Am Donnerstag (28. September) hat B. über seine Hamburger Anwältin Anzeige gegen die drei Beamten wegen Beleidigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt gestellt. Auf die Frage, warum ihr Mandant mit dieser Reaktion zwei Wochen gewartet habe, sagte Anwältin Gabriele Heinecke der Frankfurter Rundschau, dafür sei sie - nicht ihr Mandant - verantwortlich.

"Das ist gesetzlich gedeckt"

Ihrer Erfahrung nach habe ein Ausländer vor Gericht nur geringe Chancen, seine Version gegen die von Polizeibeamten als glaubwürdig zu vertreten, wenn seine Zeugen ausschließlich aus Familienmitgliedern bestünden. Deshalb habe sie zunächst als Rechtvertreterin von B. an die Alsfelder Polizei geschrieben und den Grund der Festnahme und der erkennungsdienstlichen Maßnahmen erfragt. Bis heute sei darauf keine schriftliche Antwort erfolgt. Bei einer telefonischen Nachfrage der Anwaltskanzlei bei einem der drei betreffenden Beamten sagte der Polizist, es habe sich um eine "verdachtsunabhängige Kontrolle" gehandelt. An der Raststätte Pfefferhöhe wäre immer viel los, deshalb würden dort öfter Kontrollen durchgeführt.

Nach Angaben des Leiters der Kriminalpolizei in Alsfeld, Matthias Weber, haben die drei Beamten ihrerseits Anzeige erstattet, weil B. sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzt, die Beamten beleidigt und einen von ihnen verletzt habe. Bei der Staatsanwaltschaft Gießen liegen demnach zwei Anzeigen vor - die zweite beziehe sich auf "passiven Widerstand B.s bei der erkennungsdienstlichen Behandlung". Auf die Frage, warum B. sich auf der Wache habe ausziehen müssen, sagte Weber der FR: "Das ist gesetzlich gedeckt." Da er seine Beamten als ruhig und besonnen kenne, hielte er die Vorwürfe von B. für abwegig, erklärte Weber. Einer Überprüfung der Vorfälle sähen er und seine Kollegen mit Gelassenheit entgegen, sagte Weber.

 "Frankfurter Rundschau" Online vom 20. September 2000
http://www.fr-aktuell.de/archiv/fr30t/h120000919029.htm

Europäischer Gerichtshof

Niederlande wegen Folter eines Türken angeklagt

STRASSBURG, 19. September (afp). Mit Foltervorwürfen einer türkischen Familie gegen die Niederlande hat sich am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasst. Dabei geht es um einen jungen Türken, der im Januar 1993 nach einem Unfall nahe der niederländischen Stadt Venlo festgenommen und von einem Polizisten brutal behandelt worden war. Der 32-Jährige starb einen Tag später. Der Autopsie zufolge hatte der Türke kurz vor dem Unfall am Steuer einen Schlaganfall erlitten. Der Polizist hielt ihn für betrunken und nahm ihn fest. Er fesselte den Türken mit Handschellen, schleifte ihn über den Boden ins Polizeiauto und presste seinen Kopf gegen den Boden des Fahrzeugs. Erst einen Tag später wurde ein Arzt gerufen, der den Mann in eine Klinik einwies. Dort starb er kurz darauf an den Folgen des Schlaganfalls. Der Polizist wurde wegen Körperverletzung angezeigt, zwei Jahre später aber mangels Beweisen freigesprochen.

Die Familie des Toten macht geltend, bei rechtzeitiger Behandlung hätte der Mann möglicherweise gerettet werden können. Ihr Anwalt prangerte auch den "alltäglichen Rassismus" an, dem Türken in den Niederlanden ausgesetzt seien. Ein Vertreter der Regierung in Den Haag wies die Vorwürfe zurück. Der Tod sei die Folge einer Kette bedauerlicher Umstände gewesen. Die Niederlande sind nach Frankreich das zweite EU-Land, das sich vorm Menschenrechtsgerichtshof wegen Folter verantworten muss. Paris war wegen schwerer Misshandlung von Festgenommen durch Polizisten verurteilt worden.





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