Institut für Hochschulrecht

Direktor René Schneider

Institute for University Law, est. 1993
Schneider  Institute  Breul 16  48143 Münster  Germany


Das OVG, der AStA, sein "Maulkorb",
der keiner ist,
und ein Kommentar des Klägers

Von René Schneider
in: Hohlspiegel,
Nr. 55/94, S. 7-9

Ein Kommentar zu dem Beschluß vom 6. September 1994
(OVG NW, 25 B 1507/94 - 1 L 332/94 Münster)
OVGE 44, 166 = DVBl. 1995, 433 = KMK-HSchR/NF 31J Nr. 7 = NVwZ-RR 1995, 278 = NWVBl. 1995, 135 = WissR 1995, 267

I.

Das allgemeinpolitische Mandat stand der Studentenschaft, gesetzlich vertreten durch den Allgemeinen Studentenausschuß (AStA) von Verfassungs wegen niemals zu, also konnte es ihr vom OVG auch nicht genommen werden. Daß die Studentenschaft es in der Vergangenheit widerrechtlich praktiziert hat, kann die Sach- und Rechtslage nicht verändern!

Die Studentenschaft mußte mit dieser sehr richtigen Entscheidung also rechnen, denn die Rechtsprechung aller Instanzen ist in dieser Frage seit mehr als 25 Jahren unbeirrbar geblieben.

Die jetzt erfolgte Entscheidung ist mit gleichem Wortlaut während dieser Zeit Dutzende Male gegen Studentenschaften und andere Personalkörperschaften des öffentlichen Rechts mit Zwangsmitgliedschaft ergangen. Auch der AStA in Münster muß nur in seinen alten Akten nachsehen, um diese Wahrheit bestätigt zu finden. Ebenso wenig neu ist diese Erkenntnis für die Ministerin Anke Brunn.

Wenn die Ministerin sich über die OVG-Entscheidung "befremdet" zeigt, zeugt dies davon, daß sie von ihren hochdotieten Hausjuristen für Reden wie anläßlich der Amtsübergabe an den Rektor der Westfälischen Wilhelms-Universität mehr schlecht als recht beraten wurde.

Ein freiheitlicher und demokratischer Rechtsstaat ist geprägt durch die Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung! Das Wissenschaftsministerium ist Teil der Verwaltung und hat die Rechtsprechung zu akzeptieren! In unserem Staat entscheiden noch immer die Gerichte, was rechtens ist; eine Ministerin sollte sich deshalb nicht der Studentenschaft anbiedern indem sie die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts ihres Landes als "befremdlich" bezeichnet. Das gilt umso mehr, als das OVG in der Begründung seiner Entscheidung insbesondere das unsäglich dumme und strafwürdige Pamphlet "Wie ich mal bei der RAF war" (von Holm Friebe) - in der AStA-Zeitschrift "Links vorm Schloß" - ausdrücklich für die ungesetzlichen Aktivitäten des AStA herangezogen hat.

Kein Politiker in Land und Bund kann "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung" (§ 71 III 1 UG) der Studentenschaft jemals das allgemeinpolitische Mandat geben, denn das Freiheitsgrundrecht aus Artikel 2 GG hat "Ewigkeitswert" gegenüber allen politischen Bestrebungen. Dieses Grundrecht kann auch für Zwecke der politischen Bildung der Studierenden innerhalb ihres Zwangsverbandes nicht eingeschränkt werden. Der AStA täte gut daran, sich einmal von einem versierten Verfassungsrechtler beraten zu lassen - und sich dann seinen bisher vernachlässigten legitimen Aufgaben zu widmen, das aber effektiv und wirkungsvoll!

[- Seite 8 -]

II.

Gemäß § 71 I 1 des Universitätsgesetzes (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993 (GV. NW. S. 532) bilden die an der Hochschule eingeschriebenen Studenten die Studentenschaft. Diese ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule (§ 71 I 2 UG) und die Hochschule ich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 2 I 1 UG).

Die Studentenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität hat zwei ordentliche Organe: Das Studentenparlament (§ 73 S. 1 UG und § 4 Nr. 1 der Satzung vom 17. Dezember 1990) sowie den AStA (§ 73 S. 1 UG und § 4 Nr. 2 der Satzung).

Diese Organe sollen die sechs enumerativ aufgezählten Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Studentenschaft (§ 71 II 2 UG) erfüllen:

1. Die Interessen der Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes zu vertreten;
2. hochschulpolitische Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu hochschulpolitischen Fragen Stellung zu nehmen;
3. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
4. kulturelle Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen;
5. den Studentensport zu fördern;
6. überörtliche und internationale Studentenbeziehungen zu pflegen.

Allgemeinpolitische Willensbildung ist dagegen eine Aufgabe der privaten "Listen" und der anderen freiwilligen Zusammenschlüsse an der Hochschule (§ 71 III 2 UG).


III.

Leider hat es selten einen AStA gegeben, der durch treue Pflichterfüllung aufgefallen wäre und etwas Positives für die Studentenschaft geleistet hätte. Auch der Beschluß vom 6. September 1994 (OVG NW, 25 B 1507/94) wurde u. a. damit begründet, daß der AStA sich zuwenig mit seinen gesetzlichen Aufgaben und zuviel mit der PKK und der RAF beschäftigt hatte.

Die linksextremistische, militante und deshalb verbotene PKK ("Partiya Karkeren Kurdistane" oder Arbeiterpartei Kurdistans) und ihre Neben- oder Unterorganisationen nehmen im Umfeld des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) einen außergewöhnlich breiten Raum ein. Ständig werden mehr oder minder gut getarnte Berichte in den Veröffentlichungen gefunden. Noch in der Zeitschrift "Links vorm Schloß" Nr. 9/94 beschreibt der AStA-Referent "für Frieden und Internationalismus" Holger Sostmann unter der Überschrift "Bildung in Kurdistan" auf S. 10 f. (11) "ein Bild der Unterdrückung, Beklemmung und der sozialen Benachteiligung - stellvertretend für die Lage der Menschen in ganz Kurdistan" ... Als ob die Studentenschaft in Münster keine eigenen Sorgen hätte (z. B. BAföG, Semesterticket, Parkplatz- und Studiengebühren)!

Seit jeher scheint auch von der "Roten Armee Fraktion" (RAF) eine besondere Faszination auf politisch aktive Studenten auszugehen.

Am 25. April 1977 veröffentlichte der AStA der Georg-August-Universität Göttingen in seinen "Göttinger Nachrichten" einen "Nachruf" auf den am 7. April 1977 in Karlsruhe ermordeten Generalbundesanwalt Buback. Dabei handelte es sich um eine Schmähschrift übelster Sorte, die an anderen Hochschulen und Fachhochschulen nachgedruckt wurde und zu zahlreichen Ermittlungs- und Strafverfahren führte.

Es war auch der AStA in Göttingen, der an der Herstellung und Verbreitung des Flugblattes "BUF info Nr. 3" mit dem Artikel "Schleyer kein Nachruf!" beteiligt war (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1978, 271 ff.).

Der AStA in Münster hat durch die angebliche Satire

"Wie ich mal bei der RAF war"
(von Holm Friebe)

die traurige Reihe des unkritischen Umgangs mit terroristischer Gewalt fortgesetzt. Diese Schmähschrift wurde in der AStA-Zeitschrift "Links vorm Schloß" Nr. 4/94 vom 9. Mai 1994 veröffentlicht und ist Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (3 OJs 93/94).

"Satirisch" ist das RAF-Pamphlet schon deshalb nicht, weil jede skeptische Haltung dazu fehlt. Dieses Fehlen dokumentierten die Beschuldigten in ihrer Pressemitteilung vom 30. Mai 1994, in einem Leserbrief ("Münstersche Zeitung" vom 7. Juni 1994, Seite ms2) und insbesondere in den Zeitschriften "Links vorm Schloß" Nr. 5/94 und Nr. 6/94. Auch diese Haltung zum Terrorismus führte zur der einstweiligen Anordnung durch das OVG.

[- Seite 9 -]

Um jedes Mißverständnis zu vermeiden: Ich behaupte nicht, daß der AStA (als solcher) zum Umfeld der PKK und der RAF gehört. Das habe ich an keiner Stelle gesagt, geschrieben oder sonst zum Ausdruck gebracht. Das Gegenteil der Fall: Ich bin überzeugt, daß die einzelnen Umfelder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA), der PKK und der RAF nur "vereinzelte Überschneidungen", wie der AStA-Referent Sascha Kremer einmal geschrieben hat, aufweisen.


IV.

Der Beschluß vom 6. September 1994 ist deshalb kein "Maulkorb" sondern eine Maulschelle (Backpfeife oder Ohrfeige) für das Studentenparlament, den AStA und die Fachschaften!

Dieselbe Ohrfeige traf aber das Rektorat, welches gemäß § 71 V UG die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft ausüben muß.

In jahrelanger Praxis war es diesen Damen und Herren gelungen, ihre gesetzliche Pflicht in ein angebliches Recht zu pervertieren: Die "Aufsicht" wurde zum "wegsehen" mißbraucht. Dasselbe gilt für die Ministerin. Es ist also kein Wunder, daß das Rektorat und das Ministerium sich über den Beschluß nicht so richtig freuen können.


Wie geht es weiter?

Der AStA jammert und jault über seinen angeblichen "Maulkorb", der ihm die "politische Bildung" der Studentenschaft als "Leitmotiv" vorgibt. Wen will dieser AStA politisch bilden, wenn er nicht einmal die Gewaltenteilung (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) kennt und respektiert?

Die Studentenschaft hat ein eigenes Vermögen, aus dem der AStA die Ordnungsgelder bezahlen wird. Nach einem Beschluß vom 22. Juni 1977 (VG Münster, 1 M 4/77) waren das schon einmal sechzigtausend Deutsche Mark, unfreiwillig finanziert durch jedes Mitglied der Studentenschaft mit Beiträgen zur Einschreibung und Rückmeldung!

Im WS 1994/95 ist mit einem Vielfachen dieser Summe zu rechnen: Gelder der Studentenschaft, die wesentlich besser verwendet werden könnten, müssen für die ideologischen Planspiele juveniler oder präseniler grün-rot-"demokratisch-sozialistisch"-SED-einheitsähnlicher AStA-Chaoten in die Gerichtskasse gezahlt werden.

Selbst wenn die Studentenschaft die Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses (AStA) oder der Fachschaften auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (§ 79 VII UG), ist nicht damit zu rechnen, daß die Schädiger diese Beträge jemals aus ihrem Privatvermögen aufbringen könnten. Der Gerichtsvollzieher wird ihnen 30 Jahre lang nachstellen und versuchen, die Schulden einzutreiben.

Früher gab es den Schuldturm, das wirkte abschreckend ...

Wer sich objektiv und unparteiisch über den Beschluß vom 6. September 1994 informieren will, sollte das "jur-info" vom Oktober 1994 der Fachschaft Jura (Universitätsstraße 14-16, Telefon 83 - 27 14) lesen. Und wer noch ein ganz besonders schönes Weihnachtsgeschenk für den AStA sucht, kann eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts Münster, Piusallee 38, jederzeit kostenlos erwerben!

René Schneider, 2. Dezember 1994


"Die Risiken des Allgemeinen Politischen Mandats sind doch heute eindrucksvoll vor Augen geführt worden. Gewalt, Eskalation, Ausländerpolitik, Terrorismus, PKK, Asylpolitik, Drogenpolitik, Päderastie, Kinderpornographie, Hureninitiative, Anti-Atom-Politik - na eben alles, womit sich der Allgemeine Studentenausschuß so beschäftigt."

Vgl. Dietrich Schwanitz, "Der Zirkel", Roman,
Verlag Eichborn, August 1998, S. 218


disclaimer

© Copyright, Urheberrecht: Achtung, dieses Dokument und alle folgenden Internet-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten und nicht kommerziellen Gebrauch des Empfängers hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Inhabers der Urheberrechte unzulässig und strafbar. Insbesondere darf dieses Dokument weder vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Falls ich selbst durch einen Text (insbesondere durch ein Zitat), einen Hyperlink ("Link") oder durch eine Graphik möglicherweise fremde Urheberrechte verletzen sollte, bitte ich hiermit höflichst um eine formlose Nachricht (Telefon, Telefax oder Briefpost), wenn ich die fremden Inhalte von meiner Seite löschen soll: Das wird dann unverzüglich geschehen!  Copyright: "I do respect copyrights: In case of a mistake please inform me by phone, fax or mail and I delete the text, hyperlink ("link") or graphic at once."

Disclaimer, Haftungsausschluß und Nutzungsbedingungen: Auf dieser Homepage bzw. auf einzelnen Internet-Seiten unter derselben URL-Adresse sind Schalter (sogenannte Hyperlinks oder "Links") und Suchmaschinen eingerichtet, die einen vereinfachten Zugriff auf die Internet-Seiten anderer - fremder - Anbieter und Autoren ermöglichen.

Als Inhaltsanbieter bin ich nach § 5 Abs. 1 des Teledienstegesetzes vom 22.07.1997 (TDG) für die "eigenen Inhalte", die ich zur Nutzung bereithalte, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (sogenannte "Hyperlinks", "Links" oder "Verknüpfungen") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Einen Querverweis auf fremde Inhalte erkennen Sie in der URL-Adressenzeile. Für diese fremden Inhalte bin ich nur dann verantwortlich, wenn ich von ihnen (das heißt auch von einem rechtswidrigen bzw. srafbaren Inhalt) positive Kenntnis habe und es mir technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§ 5 Abs. 2 TDG). Bei "Hyperlinks", "Links" oder "Verknüpfungen" handelt es sich um dynamische Verweisungen. Ich habe bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird, ich bin aber nach dem Teledienstegesetz nicht verpflichtet, die Inhalte, auf die ich in meinem Angebot verweise, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn ich feststelle oder von anderen darauf hingewiesen werde, daß ein konkretes Angebot, zu dem ich einen "Link" bereitgestellt habe, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werde ich den "Link" auf dieses Angebot aufheben, soweit mir dies technisch möglich und zumutbar ist. Außerdem distanziere ich mich hiermit vorsorglich von ausnahmslos allen Inhalten fremder URL-Seiten: Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 -  Landgericht Hamburg, 312 O 85/98 - hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Anbringung eines "Links" die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanziere ich mich ausdrücklich von allen Inhalten aller verknüpften Seiten unter meiner URL-Adresse bzw. auf meiner Domain. Diese Erklärung gilt für alle auf meiner Homepage angebrachten Verknüpfungen.

Data Protection, Datenschutz: Alle auf dieser Website genannten Personen widersprechen hiermit jeder kommerziellen Verwendung und Weitergabe ihrer Daten (vgl. § 28 BDSG). All persons who are mentioned on this website strongly object any use of their addresses for commercial purposes (Paragraph 28 of the German Federal Law on the Protection of Privacy).

Anbieter und Verantwortlicher i. S. des TDG und MDStV  René Schneider  Breul 16  48143 Münster  Telefon (0251) 3997161  Schneider@muenster.de
[Homepage] © Copyright 1998-2014 by René Schneider, Münster